Artikel 20 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 — Überprüfung von Nicht-EU-Staatsangehörigen an den EU-Außengrenzen
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
2. Folgender Absatz wird eingefügt:
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