Artikel 83 Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 — Asyl- und Migrationspolitik der EU – für die Prüfung von Asylanträgen zuständiger Mitgliedstaat und neuer Solidaritätsmechanismus (ab 2026)
Gliederung
TEIL VII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 83 Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2026 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 bleibt in Kraft, sofern und solange sie nicht durch gemäß der vorliegenden Verordnung erlassene Durchführungsrechtsakte geändert wird.
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