Artikel 82 Änderungen der Verordnung (EU) 2021/1060 — Asyl- und Migrationspolitik der EU – für die Prüfung von Asylanträgen zuständiger Mitgliedstaat und neuer Solidaritätsmechanismus (ab 2026)
Gliederung
TEIL VI ÄNDERUNG ANDERER RECHTSAKTE DER UNION
Artikel 82 Änderungen der Verordnung (EU) 2021/1060
Die Verordnung (EU) 2021/1060 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 36 wird folgender Absatz eingefügt:
2. Artikel 63 wird wie folgt geändert:
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