ANHANG I — Asyl- und Migrationspolitik der EU – für die Prüfung von Asylanträgen zuständiger Mitgliedstaat und neuer Solidaritätsmechanismus (ab 2026)
Formel für den Referenzschlüssel gemäß Artikel 66:
MS
MS
MS
n: Gesamtzahl der Mitgliedstaaten
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