EU-RechtVerordnungenEU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären GründenArtikel 16

Artikel 16Inkrafttreten

In Kraft seit 11. Juni 2024
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Artikel 16 Inkrafttreten — EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen | GesetzeFinden.at