Artikel 13 Finanzielle Unterstützung — EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
Rückverweise
Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1147.
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