Artikel 12 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz — EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
Rückverweise
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz werden eingeladen, als assoziierte Staaten an der Umsetzung des Unionsplans mitzuwirken. Bei dieser Assoziierung ist diese Verordnung, insbesondere was das Verfahren gemäß Artikel 9 und die Rechte und Pflichten aufgenommener Personen anbelangt, gebührend zu berücksichtigen.
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