EU-RechtVerordnungenEU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären GründenArtikel 11

Artikel 11 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen

In Kraft seit 11. Juni 2024
Up-to-date
Artikel 11 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen — EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen | GesetzeFinden.at