Artikel 40 Änderung der Richtlinie 2003/109/EG — Flüchtlinge und Staatenlose – gemeinsame Normen für die Anerkennung (ab 2026)
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 40 Änderung der Richtlinie 2003/109/EG
Rückverweise
Die Richtlinie 2003/109/EG wird wie folgt geändert:
(1) Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
(2) In Artikel 4 wird folgender Absatz eingefügt:
(3) Artikel 26 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
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