EU-RechtVerordnungenFlüchtlinge und Staatenlose – gemeinsame Normen für die Anerkennung (ab 2026)KAPITEL VII INHALT DER MIT DEM INTERNATIONALEN SCHUTZ VERBUNDENEN RECHTE UND PFLICHTEN VON PERSONEN, DENEN DIESER SCHUTZ GEWÄHRT WURDEABSCHNITT III Rechte im Zusammenhang mit der IntegrationArtikel 30

Artikel 30Zugang zu Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen und die Validierung von Kompetenzen

In Kraft seit 11. Juni 2024
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