EU-RechtVerordnungenKoordinierung der Wirtschaftspolitik und haushaltspolitische ÜberwachungKAPITEL V UMSETZUNG DER NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLÄNEArtikel 23

Artikel 23 Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen

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Artikel 23 Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen — Koordinierung der Wirtschaftspolitik und haushaltspolitische Überwachung | GesetzeFinden.at