Artikel 48 Ausfuhren in die Antarktis — Verbringung von Abfällen
Gliederung
TITEL IV AUSFUHREN AUS DER UNION IN DRITTSTAATEN
KAPITEL 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 48 Ausfuhren in die Antarktis
Rückverweise
Ausfuhren von Abfällen aus der Union in die Antarktis sind verboten.
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