EU-RechtVerordnungenVerbringung von AbfällenTITEL II VERBRINGUNGEN INNERHALB DER UNION MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATENKAPITEL 1 Vorherige schriftliche Notifizierung und ZustimmungArtikel 12

Artikel 12Einwände gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen

In Kraft seit 20. August 2020
Up-to-date