Artikel 9 Unabhängigkeit des Gremiums — Europäisches Medienfreiheitsgesetz
Gliederung
Rückverweise
Das Gremium arbeitet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben oder der Ausübung seiner Befugnisse völlig unabhängig. Insbesondere fordert das Gremium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben oder der Ausübung seiner Befugnisse Weisungen von Regierungen, Einrichtungen, Personen oder Stellen weder an noch nimmt es solche entgegen. Dies lässt die Zuständigkeiten der Kommission oder der nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen gemäß dieser Verordnung unberührt.
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