Artikel 3 Recht der Empfänger von Mediendiensten — Europäisches Medienfreiheitsgesetz
Gliederung
KAPITEL II RECHTE UND PFLICHTEN VON MEDIENDIENSTEANBIETERN UND EMPFÄNGERN VON MEDIENDIENSTEN
Artikel 3 Recht der Empfänger von Mediendiensten
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten achten das Recht der Empfänger von Mediendiensten auf Zugang zu einer Vielzahl von redaktionell unabhängigen Medieninhalten und gewährleisten Rahmenbedingungen im Einklang mit dieser Verordnung, um dieses Recht zum Nutzen des freien und demokratischen Diskurses zu schützen.
Keine Ergebnisse gefunden