Artikel 23 Stellungnahmen zu Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt — Europäisches Medienfreiheitsgesetz
Gliederung
KAPITEL III RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT IN REGULIERUNGSFRAGEN UND EINEN GUT FUNKTIONIERENDEN BINNENMARKT FÜR MEDIENDIENSTE
ABSCHNITT 5 Anforderungen an gut funktionierende Medienmarktmaßnahmen und -verfahren
Artikel 23 Stellungnahmen zu Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt
Rückverweise
(1) In Ermangelung einer Bewertung oder Konsultation gemäß Artikel 22 erstellt das Gremium — wenn ein Zusammenschluss auf dem Medienmarkt das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste wahrscheinlich beeinträchtigt — auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Kommission eine Stellungnahme zu den Auswirkungen dieses Zusammenschlusses auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit. Das Gremium stützt seine Stellungnahme auf die in Artikel 22 Absatz 2 festgelegten Elemente. Das Gremium kann die Kommission auf solche Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt aufmerksam machen.
(2) Unbeschadet ihrer Befugnisse gemäß den Verträgen kann die Kommission eine eigene Stellungnahme zu der Angelegenheit abgeben.
(3) Das Gremium und die Kommission machen ihre Stellungnahmen nach diesem Artikel öffentlich zugänglich.
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