EU-RechtVerordnungenEuropäisches MedienfreiheitsgesetzKAPITEL III RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT IN REGULIERUNGSFRAGEN UND EINEN GUT FUNKTIONIERENDEN BINNENMARKT FÜR MEDIENDIENSTEABSCHNITT 5 Anforderungen an gut funktionierende Medienmarktmaßnahmen und -verfahrenArtikel 22

Artikel 22Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt

In Kraft seit 07. Mai 2024
Up-to-date