Artikel 30 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Transparenz und Targeting politischer Werbung
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025. Was den Anwendungsbereich dieser Verordnung betrifft, finden jedoch Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 1 ab dem Tag ihres Inkrafttretens Anwendung.
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