EU-RechtVerordnungenTransparenz und Targeting politischer WerbungKAPITEL III TARGETING UND ANZEIGENSCHALTUNG POLITISCHER WERBUNG ÜBER DAS INTERNETArtikel 20

Artikel 20Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit dem Targeting oder der Schaltung von politischen Anzeigen im Internet an andere Interessenten

In Kraft seit 09. April 2024
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