EU-RechtVerordnungenTransparenz und Targeting politischer WerbungKAPITEL III TARGETING UND ANZEIGENSCHALTUNG POLITISCHER WERBUNG ÜBER DAS INTERNETArtikel 18

Artikel 18Spezielle Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet

In Kraft seit 09. April 2024
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