Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
3. In Artikel 11 werden die folgenden Absätze eingefügt:
4. Artikel 15 erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EU) 2021/1230 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 wird folgender Absatz angefügt:
2. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Richtlinie (EU) 2015/2366 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 35 wird wie folgt geändert:
3. Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 2 der Richtlinie 98/26/EG wird wie folgt geändert:
1. Buchstabe b erhält folgende Fassung:
2. Buchstabe f erhält folgende Fassung:
Die Mitgliedstaaten erlassen, veröffentlichen und wenden spätestens zum 9. April 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften an, die für die Umsetzung der Artikel 3 und 4 erforderlich sind. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Verordnung Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme und die Formulierung dieser Erklärung.
Amtsblatt der Europäischen Union