Artikel 2 Fristen, Mitteilung und Anwendung von Beschlüssen — Durchführungsverordnung (EU) 2024/587 der Kommission vom 12. Februar 2024 zur Ermöglichung einer Ausnahmeregelung von der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung des Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard) Nr. 8, der Fristen für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen des EGFL und der Vorschriften für Änderungen von GAP-Strategieplänen zur Änderung bestimmter Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2024
Mitgliedstaaten, die beschließen, von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 Absatz 1 Gebrauch zu machen, teilen der Kommission den gemäß dem genannten Artikel gefassten Beschluss innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung mittels des von der Kommission gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 zur Verfügung gestellten IT-gestützten Systems mit.
Nachdem die Mitteilung nach Artikel 1 Absatz 1 erfolgt ist, nehmen die Mitgliedstaaten den gemäß Artikel 1 der vorliegenden Verordnung gefassten Beschluss als Teil des ersten im Einklang mit Artikel 119 der Verordnung (EU) 2021/2115 gestellten Antrags zur Änderung des GAP-Strategieplans in Abschnitt 3.10 über Konditionalität und GLÖZ-Standards des GAP-Strategieplans auf.
Die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gefassten Beschlüsse unterliegen nicht der Genehmigung durch die Kommission gemäß Artikel 119 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2021/2115.
Mitgliedstaaten, die von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 Absatz 1 Gebrauch machen, nehmen in den jährlichen Leistungsbericht gemäß Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115, der bis zum 15. Februar 2025 vorzulegen ist, Informationen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung auf.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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