Artikel 1 Das zentrale europäische Zugangsportal — Zentrales europäisches Zugangsportal
(1) Die ESMA richtet ein und betreibt bis zum 10. Juli 2027 ein zentrales europäisches Zugangsportal (European Single Access Point, ESAP), das einen zentralisierten elektronischen Zugang zu folgenden Informationen bietet:
a) Informationen, die gemäß den im Anhang aufgeführten Gesetzgebungsakten der Union oder gemäß anderer verbindlicher Rechtsakte der Union, in denen ein zentralisierter elektronischer Zugang zu Informationen über das ESAP vorgesehen ist, veröffentlicht werden;
b) Informationen, die ein dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegendes Unternehmen gemäß Artikel 3 Absatz 1 freiwillig über das ESAP zugänglich macht und die in den im Anhang aufgeführten Gesetzgebungsakten der Union oder in anderen verbindlichen Rechtsakten der Union, in denen ein zentralisierter elektronischer Zugang zu Informationen über das ESAP vorgesehen ist, aufgeführt sind.
(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a dieses Artikels genannten Informationen dürfen den Sammelstellen nicht vor dem Geltungsbeginn der Verpflichtung zur Übermittlung solcher Informationen gemäß den im Anhang aufgeführten Gesetzgebungsakten der Union oder anderen verbindlichen Rechtsakten der Union, in denen ein zentralisierter elektronischer Zugang zu Informationen über das ESAP vorgesehen ist, übermittelt werden, um sie auf dem ESAP zugänglich zu machen.
(3) Sammelstellen, bei denen es sich um Einrichtungen und sonstige Stellen der Union handelt, können dem ESAP ab dem Geltungsbeginn der Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen an das ESAP gemäß den im Anhang aufgeführten Gesetzgebungsakten der Union oder anderen verbindlichen Rechtsakten der Union, in denen ein zentralisierter elektronischer Zugang zu Informationen über das ESAP vorgesehen ist, historische Informationen bereitstellen.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
Rückverweise