EU-RechtVerordnungenDie Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und StrafsachenKAPITEL V VERTRAUENSDIENSTE, RECHTSWIRKUNG ELEKTRONISCHER DOKUMENTE UND ELEKTRONISCHE ZAHLUNG VON GEBÜHRENArtikel 9

Artikel 9 Elektronische Zahlung von Gebühren

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