Artikel 8 Rechtswirkung elektronischer Dokumente — Die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
Gliederung
KAPITEL V VERTRAUENSDIENSTE, RECHTSWIRKUNG ELEKTRONISCHER DOKUMENTE UND ELEKTRONISCHE ZAHLUNG VON GEBÜHREN
Artikel 8 Rechtswirkung elektronischer Dokumente
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation übermittelten Dokumenten darf im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren nach den in den Anhängen I und II aufgeführten Rechtsakten nicht allein deshalb die Rechtswirkung und die Zulässigkeit abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden