Artikel 24 Änderung der Verordnung (EU) 2020/1784 — Die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
Gliederung
KAPITEL VII ÄNDERUNG VON RECHTSAKTEN IM BEREICH DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN
Artikel 24 Änderung der Verordnung (EU) 2020/1784
Rückverweise
Die Verordnung (EU) 2020/1784 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 12 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 13 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
3. Folgender Artikel wird eingefügt:
4. In Artikel 37 wird folgender Absatz angefügt:
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