Artikel 21 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 — Die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
Gliederung
KAPITEL VII ÄNDERUNG VON RECHTSAKTEN IM BEREICH DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN
Artikel 21 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 11 Absatz 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
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