Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 — Die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
Gliederung
KAPITEL VII ÄNDERUNG VON RECHTSAKTEN IM BEREICH DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 7 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 7 Absatz 6 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 13 wird folgender Absatz angefügt:
4. Artikel 16 wird wie folgt geändert:
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