Artikel 3 Bezeichnung europäische grüne Anleihe bzw. EuGB — Europäischer Standard für grüne Anleihen
Gliederung
TITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE VERWENDUNG DER BEZEICHNUNG EUROPÄISCHE GRÜNE ANLEIHE ODER EUGB
KAPITEL 1 Anleihebezogene Anforderungen
Artikel 3 Bezeichnung europäische grüne Anleihe bzw. EuGB
Rückverweise
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.
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