EU-RechtVerordnungenEuropäischer Standard für grüne AnleihenTITEL II ANFORDERUNGEN AN DIE VERWENDUNG DER BEZEICHNUNG EUROPÄISCHE GRÜNE ANLEIHE ODER EUGBKAPITEL 2 Anforderungen an Transparenz und externe PrüfungArtikel 15

Artikel 15Veröffentlichung auf der Website des Emittenten und Unterrichtung der ESMA und der zuständigen Behörden

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