Artikel 1 Gegenstand — Europäischer Standard für grüne Anleihen
Gliederung
TITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Rückverweise
In dieser Verordnung werden
a) für Anleiheemittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für ihre Anlegern in der Union angebotenen Anleihen verwenden wollen, einheitliche Anforderungen festgelegt,
b) ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Prüfer solcher europäischer grüner Anleihen geschaffen und
c) Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen in der Union bereitgestellt.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…