Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 11 Absatz 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:
10. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
11. Artikel 14 wird wie folgt geändert:
12. Artikel 15 wird wie folgt geändert:
13. Artikel 16 wird wie folgt geändert:
14. Artikel 17 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 19a und 19b erhalten folgende Fassung:
In Artikel 56 der Verordnung (EU) 2022/2473 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„3) Die Geltungsdauer dieses Artikels endet am 30. Juni 2023.“
Amtsblatt der Europäischen Union
„TEIL II - Übermittlung über das elektronische Anmeldesystem der Kommission nach Artikel 11
Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird.
Hauptziel – Allgemeine Ziele (Liste) Ziele(Liste) Beihilfe-höchst-intensitätin %oder jährlicher Beihilfe-höchst-betrag in Landes-währung (in voller Höhe) KMU-Auf-schläge (falls zu-treffend)in % Regionalbeihilfen – Investitionsbeihilfen (Art. 14) ☐Regelung … % … % ☐Ad hoc-Beihilfe … % … % Regionalbeihilfen – Betriebsbeihilfen (Art. 15) ☐In Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte (Art. 15 Abs. 2) … % … % ☐In Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (Art. 15 Abs. 3) … % … % ☐In Gebieten in äußerster Randlage (Art. 15 Abs. 4) … % … % ☐Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen (Art. 16) …. Landes-währung … % Beihilfen für KMU (Art. 17-19d) ☐Investitionsbeihilfen für KMU (Art. 17) … % … % ☐KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Art. 18) … % … % ☐KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen (Art. 19) … % … % ☐Beihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (‚CLLD‘) teilnehmen (Art. 19a) … % … % ☐Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (‚CLLD‘) profitieren (Art. 19b) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung (Art. 19c) … % … % ☐KMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen (Artikel 19d) … % … % Beihilfen für die europäische territoriale Zusammenarbeit (Art. 20-20a) ☐Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen (Art. 20) … % … % ☐Geringe Beihilfen für Unternehmen zur Teilnahme an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit (Art. 20a) … Landes-währung … % Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen (Art. 21-22) ☐Risikofinanzierungsbeihilfen (Art. 21) … Landes-währung n. z. ☐Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind (Art. 21a) … Landes-währung n. z. ☐Beihilfen für Unternehmensneugründungen (Art. 22) … Landes-währung n. z. ☐KMU-Beihilfen – Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen (Art. 23) … Landes-währung n. z. ☐KMU-Beihilfen — Beihilfen für Scouting-Kosten (Art. 24) … % n. z. Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation (Art. 25-30) Beihilfen für For-schungs- und Ent-wick-lungs-vorhaben (Art. 25) ☐Grundlagenforschung(Art. 25 Abs. 2 Buchst. a) … % … % ☐Industrielle Forschung(Art. 25 Abs. 2 Buchst. b) … % … % ☐Experimentelle Entwicklung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. c) … % … % ☐Durchführbarkeitsstudien (Art. 25 Abs. 2 Buchst. d) … % … % ☐Beihilfen für mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Vorhaben (Art. 25a) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und vom Europäischen Forschungsrat (ERC) geförderte Maßnahmen für den Konzeptnachweis (Art. 25b) … Landes-währung … % ☐Beihilfen im Rahmen von kofinanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Art. 25c) … % … % ☐Beihilfen für Teaming-Maßnahmen (Art. 25d) … % … % ☐Beihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden (Art. 25e) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen (Art. 26) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen (Art. 26a) … % … % ☐Beihilfen für Innovationscluster (Art. 27) … % … % ☐Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 28) … % … % ☐Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen (Art. 29) … % … % ☐Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur (Art. 30) … % … % ☐Ausbildungsbeihilfen (Art. 31) … % … % Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen (Art. 32-35) ☐Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer (Art. 32) … % … % ☐Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen (Art. 33) … % … % ☐Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten (Art. 34) … % … % ☐Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer (Art. 35) … % … % Umweltschutz-beihilfen (Art. 36-49) ☐Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung (Art. 36) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur (Art. 36a) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen (Art. 36b) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen (Art. 38) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen (Art. 38a) … % … % ☐Beihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen (Art. 38b) … Landes-währung n. z. ☐Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte in Form von Finanzinstrumenten (Art. 39) … Landes-währung n. z. ☐Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (Art. 41) … % … % ☐Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien (Art. 42) … % … % ☐Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (Art. 43) … % … % ☐Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG (Art. 44) … % n. z. ☐Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben (Art. 44a) … % n. z. ☐Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz (Art. 45) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte (Art. 46) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft (Art. 47) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen (Art. 48) … % … % ☐Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie (Art. 49) … % … % ☐Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen (Art. 50) Beihilfehöchstintensität … % … % Art der Naturkatastrophe ☐Erdbeben☐Lawine☐Erdrutsch☐Überschwemmung☐Orkan☐Wirbelsturm☐Vulkanausbruch☐Flächenbrand Zeitraum der Naturkatastrophe: TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ ☐Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete (Art. 51) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für feste Breitbandnetze (Art. 52) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze (Art. 52a) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur (Art. 52b) … % … % ☐Konnektivitätsgutscheine (Art. 52c) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Backhaul-Netze (Art. 52d) … % … % ☐Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes (Art. 53) … % … % ☐Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke (Art. 54) … % … % ☐Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen (Art. 55) … % … % ☐Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen (Art. 56) … % … % ☐Beihilfen für Regionalflughäfen (Art. 56a) … % … % ☐Beihilfen für Seehäfen (Art. 56b) … % … % ☐Beihilfen für Binnenhäfen (Art. 56c) … % … % Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds ‚InvestEU‘ unterstützten Finanzprodukten (Art. 56d-56f) Art. 56e ☐Beihilfen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur, die nach der Verordnung (EU) 2021/1153 finanziert werden oder mit einem Exzellenzsiegel nach der genannten Verordnung ausgezeichnet wurden (Art. 56e Abs. 2) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und Beihilfen für den Ausbau von 4G- und 5G-Mobilfunknetzen zur Anbindung bestimmter beihilfefähiger sozioökonomischer Schwerpunkte (Art. 56e Abs. 3) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Energieerzeugung und Energieinfrastruktur (Art. 56e Abs. 4) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für soziale, bildungsbezogene, kulturelle und naturbezogene Infrastrukturen und Aktivitäten (Art. 56e Abs. 5) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Verkehr und Verkehrsinfrastruktur (Art. 56e Abs. 6) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für andere Infrastrukturen (Art. 56e Abs. 7) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für den Umweltschutz, einschließlich Klimaschutz (Art. 56e Abs. 8) … Landes-währung … % ☐Beihilfen für Forschung, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung (Art. 56e Abs. 9) … Landes-währung … % ☐Beihilfen in Form einer Förderung aus Mitteln des Fonds ‚InvestEU‘ für KMU oder kleine Midcap-Unternehmen (Art. 56e Abs. 10) … Landes-währung … % ☐Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds ‚InvestEU‘ unterstützten kommerziellen Finanzprodukten mit zwischengeschalteten Finanzintermediären (Art. 56f) … Landes-währung … %“
16. Folgende Artikel 19c und 19d werden eingefügt:
17. Artikel 20a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
18. Artikel 21 erhält folgende Fassung:
19. Folgender Artikel 21a wird eingefügt:
20. Artikel 22 wird wie folgt geändert:
21. Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
22. Artikel 24 wird wie folgt geändert:
23. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
24. Folgender Artikel 25e wird eingefügt:
25. Artikel 26 wird wie folgt geändert:
26. Folgender Artikel 26a wird eingefügt:
27. Artikel 27 wird wie folgt geändert:
28. Artikel 28 wird wie folgt geändert:
29. Artikel 36 wird wie folgt geändert:
30. Artikel 36a erhält folgende Fassung:
31. Folgender Artikel 36b wird eingefügt:
32. Artikel 37 wird gestrichen.
33. Artikel 38 wird wie folgt geändert:
34. Folgender Artikel 38a wird eingefügt:
35. Folgender Artikel 38b wird eingefügt:
36. Artikel 39 wird wie folgt geändert:
37. Artikel 40 wird gestrichen.
38. Artikel 41 wird wie folgt geändert:
39. Artikel 42 wird wie folgt geändert:
40. Artikel 43 wird wie folgt geändert:
41. Artikel 44 erhält folgende Fassung:
42. Folgender Artikel 44a wird eingefügt:
43. Artikel 45 und 46 erhalten folgende Fassung:
44. Artikel 47 wird wie folgt geändert:
45. Die Artikel 48 und 49 erhalten folgende Fassung:
46. Die Artikel 52 und 52a erhalten folgende Fassung:
47. Artikel 52c erhält folgende Fassung:
48. Folgender Artikel 52d wird eingefügt:
49. Artikel 53 Absatz 8 erhält folgende Fassung:
50. Artikel 55 Absatz 12 erhält folgende Fassung:
51. Artikel 56b wird wie folgt geändert:
52. Artikel 56c wird wie folgt geändert:
53. Artikel 56d Absatz 4 erhält folgende Fassung:
54. Artikel 56e wird wie folgt geändert:
55. Artikel 56f Absatz 3 erhält folgende Fassung:
56. In Artikel 58 erhalten die Absätze 3a und 4 folgende Fassung:
57. Artikel 59 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
58. Teil II des Anhangs II erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
59. Folgender Anhang IV wird angefügt: