Artikel 9 Interoperabilitätsanforderungen und -verfahren für den Zugang zu Fast-Echtzeit-Mess- und -Verbrauchsdaten — Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 der Kommission vom 6. Juni 2023 über Interoperabilitätsanforderungen und diskriminierungsfreie und transparente Verfahren für den Zugang zu Mess- und Verbrauchsdaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL 2 Interoperabilitätsanforderungen und transparente und diskriminierungsfreie Verfahren für den Datenzugang
Abschnitt 1 Interoperabilitätsanforderungen — Referenzmodell
Artikel 9 Interoperabilitätsanforderungen und -verfahren für den Zugang zu Fast-Echtzeit-Mess- und -Verbrauchsdaten
Rückverweise
Um den Zugang der Endkunden zu nicht validierten Fast-Echtzeit-Mess- und Verbrauchsdaten über eine standardisierte Schnittstelle oder per Fernzugriff zu gewährleisten, wenden die Mitgliedstaaten die gemäß den Verfahren 5 und 6 im Anhang dieser Verordnung festgelegten Methoden an.
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