Artikel 3 Umsetzung des Referenzmodells — Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 der Kommission vom 6. Juni 2023 über Interoperabilitätsanforderungen und diskriminierungsfreie und transparente Verfahren für den Zugang zu Mess- und Verbrauchsdaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
Rückverweise
Zur Erfüllung der Interoperabilitätsanforderungen wenden die Elektrizitätsunternehmen auf dem Stromendkundenmarkt das in diesem Kapitel und im Anhang dieser Verordnung festgelegte Referenzmodell an.
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