Artikel 12 Durchführung — Klima-Sozialfonds
Gliederung
KAPITEL III Unterstützung aus dem Fonds für die Klima-Sozialpläne
Artikel 12 Durchführung
Rückverweise
Der Fonds wird von der Kommission in direkter Mittelverwaltung im Einklang mit den einschlägigen, gemäß Artikel 322 AEUV erlassenen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 und der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, durchgeführt.
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