Artikel 9 — Delegierte Verordnung (EU) 2023/444 der Kommission vom 16. Dezember 2022 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates um Maßnahmen zur Gewährleistung des effektiven Zugangs zu Notdiensten über Notrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 9
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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