EU-RechtVerordnungenVerordnung über drittstaatliche SubventionenKAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGENArtikel 5

Artikel 5Kategorien drittstaatlicher Subventionen, bei denen mit größter Wahrscheinlichkeit eine Verzerrung des Binnenmarkts stattfindet

In Kraft seit 12. Januar 2023
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