Artikel 19 Verzerrungen auf dem Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen für Zusammenschlüsse — Verordnung über drittstaatliche Subventionen
Gliederung
KAPITEL 3 ZUSAMMENSCHLÜSSE
Artikel 19 Verzerrungen auf dem Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen für Zusammenschlüsse
Rückverweise
Bei der Beurteilung, ob eine drittstaatliche Subvention für einen Zusammenschluss den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 4 oder 5 verzerrt, ist die Beurteilung auf diesen Zusammenschluss beschränkt. Bei der Beurteilung werden ausschließlich drittstaatliche Subventionen berücksichtigt, die in den drei Jahren vor Vertragsabschluss, Veröffentlichung des Übernahmeangebots oder Erwerb einer die Kontrolle begründenden Beteiligung gewährt wurden.
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