EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2022/1646 der Kommission vom 23. September 2022 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung amtlicher Kontrollen der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe, die als Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, und verbotener oder nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe und ihrer Rückstände, über besondere Inhalte mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und besondere Modalitäten für deren Aufstellung (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL III VORLAGE UND BEWERTUNG DER PLÄNE UND VORLAGE VON DATEN DURCH DIE MITGLIEDSTAATENArtikel 8

Artikel 8Vorlage und Bewertung der Kontrollpläne

In Kraft seit 16. Oktober 2022
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