Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission vom 4. Mai 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität
Gliederung
KAPITEL IV ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
Keine Ergebnisse gefunden