Artikel 13 Aufhebung — Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission vom 4. Mai 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität
Gliederung
KAPITEL IV ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 13 Aufhebung
Rückverweise
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für
a) vor dem 1. Januar 2023 gestellte Beihilfeanträge für Direktzahlungen;
b) Zahlungsanträge im Zusammenhang mit Stützungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013;
c) das Kontrollsystem und die Verwaltungssanktionen in Bezug auf die Cross-Compliance-Vorschriften.
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