EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission vom 4. Mai 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der KonditionalitätKAPITEL III VERHÄNGUNG UND BERECHNUNG VON VERWALTUNGSSANKTIONEN IM BEREICH DER KONDITIONALITÄTArtikel 10

Artikel 10Prozentsätze der Kürzungen bei vorsätzlichen Verstößen

In Kraft seit 15. Juli 2022
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