Artikel 12 Leitlinien — Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen der EU – IPI
Gliederung
KAPITEL III Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung und Schlussbestimmungen
Artikel 12 Leitlinien
Rückverweise
Um die Anwendung dieser Verordnung durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber sowie durch Wirtschaftsteilnehmer zu erleichtern, gibt die Kommission innerhalb von sechs Monaten ab dem 29. August 2022 Leitlinien heraus.
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