Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendung — Durchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission vom 9. Juni 2022 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen hinsichtlich Kontaminanten in Lebensmitteln, zu zusätzlichen besonderen Inhalten mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und zusätzlichen besonderen Modalitäten für ihre Aufstellung (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 9 Inkrafttreten und Anwendung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
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