EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission vom 9. Juni 2022 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen hinsichtlich Kontaminanten in Lebensmitteln, zu zusätzlichen besonderen Inhalten mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und zusätzlichen besonderen Modalitäten für ihre Aufstellung (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL III VORLAGE UND BEWERTUNG DER KONTROLLPLÄNE UND VORLAGE VON DATEN DURCH DIE MITGLIEDSTAATENArtikel 8

Artikel 8Vorlage von Daten durch die Mitgliedstaaten

In Kraft seit 07. Juli 2022
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