EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2022/932 der Kommission vom 9. Juni 2022 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen hinsichtlich Kontaminanten in Lebensmitteln, zu zusätzlichen besonderen Inhalten mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und zusätzlichen besonderen Modalitäten für ihre Aufstellung (Text von Bedeutung für den EWR)ANHANG II

ANHANG IIMindesthäufigkeit der Kontrollen je Mitgliedstaat im Kontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die in die Union verbracht werden

In Kraft seit 07. Juli 2022
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