Artikel 3 — Delegierte Verordnung (EU) 2022/931 der Kommission vom 23. März 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Bestimmungen über die Durchführung amtlicher Kontrollen in Bezug auf Kontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
Keine Ergebnisse gefunden