EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2022/695 der Kommission vom 2. Mai 2022 zur Festlegung von Regeln für die Anwendung der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der gemeinsamen Formel für die Berechnung der Risikoeinstufung von VerkehrsunternehmenANHANG

ANHANG GEMEINSAME FORMEL FÜR DIE BERECHNUNG DER RISIKOEINSTUFUNG VON VERKEHRSUNTERNEHMEN UND BESTIMMUNGEN FÜR IHRE ANWENDUNG

In Kraft seit 23. Mai 2022
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