Durchführungsverordnung (EU) 2022/695 der Kommission vom 2. Mai 2022 zur Festlegung von Regeln für die Anwendung der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der gemeinsamen Formel für die Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen
Vorwort/Präambel
Die gemeinsame Formel für die Berechnung der Risikoeinstufung eines Verkehrsunternehmens und die Bestimmungen für ihre Anwendung sind im Anhang festgelegt.
Amtsblatt der Europäischen Union
(1) Die allgemeine Risikoeinstufung eines Verkehrsunternehmens wird anhand der folgenden gemeinsamen Formel berechnet:
(2) Bei der Anwendung der gemeinsamen Formel sind folgende Grundsätze und Elemente zu beachten:
(3) Jeder Verstoß wird in der Formel während eines Zeitraums von zwei Jahren angerechnet.
(4) Auf der Grundlage ihrer Punktzahl werden Verkehrsunternehmen folgenden Risikogruppen zugeordnet:
(5) Die gewichtete Punktzahl für eine Einzelkontrolle („i“) wird anhand der folgenden Gewichtungsfaktoren („v“) für die einzelnen Arten von Verstößen berechnet:
(6) In der endgültigen Risikoeinstufung eines Unternehmens wird die Gesamtzahl der sowohl auf der Straße als auch auf dem Unternehmensgelände durchgeführten Kontrollen („r“) berücksichtigt, einschließlich Kontrollen, bei denen keine Verstöße festgestellt wurden.
(7) Kontrollen, bei denen keine Verstöße festgestellt werden, werden mit null Punkten gewertet.
(8) In der gewichteten Punktzahl einer Einzelkontrolle werden alle kontrollierten Fahrzeuge („N“) berücksichtigt.
(9) Das in der gemeinsamen Formel zu berücksichtigende Datum des Verstoßes ist das Datum, an dem der Verstoß endgültig festgestellt wurde, d. h. keiner Überprüfung mehr unterliegt. Jeder Verstoß wird in der Formel nur einmal angerechnet.
(10) Wird bei einer Kontrolle auf dem Unternehmensgelände des Verkehrsunternehmens festgestellt, dass die gesamte Flotte mit dem intelligenten Fahrtenschreiber gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgerüstet ist, wird die Endpunktzahl mit dem Faktor 0,9 („g“) multipliziert.