Artikel 6 Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit — Durchführungsverordnung (EU) 2022/129 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Vorschriften für Interventionskategorien für Ölsaaten, Baumwolle und Nebenerzeugnisse der Weinbereitung gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie für die Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit im Zusammenhang mit der Unterstützung der Union und den GAP-Strategieplänen
Rückverweise
Detaillierte Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit gemäß Artikel 123 Absatz 2 Buchstaben j und k der Verordnung (EU) 2021/2115 sind in Anhang III der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Keine Ergebnisse gefunden